Aufgrund des Kriegsrechts in der Ukraine und sich schnell ändernder Vorschriften können sich die Regeln für den Grenzübertritt der Ukraine ändern.
Dieser Leitfaden spiegelt Informationen von 2025 wider, aber vor der Reise müssen Sie die Details über offizielle Quellen überprüfen.
Die folgenden Regeln beschreiben die ukrainische Seite.
Die Regierung hat Männern im Alter von 18 bis 22 Jahren (einschließlich) erlaubt, während des Kriegsrechts ins Ausland zu reisen.
Um die Grenze zu überqueren, müssen Sie vorlegen:
Biometrischer internationaler Reisepass.
Militärisches Registrierungsdokument.
Ausnahme: Diese Erlaubnis gilt nicht für Männer in dieser Altersgruppe, die bestimmte öffentliche Ämter bekleiden.
Sie dürfen nur auf offiziellen Dienstreisen reisen.
Quelle: Beschluss des Ministerkabinetts vom 27. August; Klarstellungen des Innenministeriums; offizielles Regierungsportal.
Vor der Abreise: Sehen Sie sich Live-Warteschlangen und geschätzte Wartezeitprognosen an.
Unterwegs: Teilen Sie ein schnelles Update aus der Warteschlange, um die Prognosen für alle zu verbessern:
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Nachdem Sie übermittelt haben: Verfolgen Sie Ihren Eintrag über eine eindeutige ID:
Status prüfen.
Grundlegende Dokumente für internationale Reisen
Die meisten ukrainischen Bürger (die keinen zusätzlichen Beschränkungen unterliegen) benötigen die folgenden grundlegenden Dokumente:
Biometrischer Reisepass. Empfohlene Gültigkeit von mindestens 6 Monaten.
Visum (falls vom Zielland gefordert). Überprüfen Sie immer die spezifischen Visabestimmungen.
Nachweis des Reisezwecks. Grenzbeamte in anderen Ländern können verlangen:
Unterkunftsbuchung.
Rückfahrkarten.
Einladung von einem Gastgeber oder einer Organisation.
Dokumente, die eine Dienstreise, ein Studium oder eine medizinische Behandlung bestätigen.
Reisekrankenversicherung. Oft für die Einreise in den Schengen-Raum erforderlich – muss den gesamten Aufenthalt abdecken.
Fahrzeugdokumente. Beim Fahren: Zulassungsbescheinigung und internationale
„Grüne Karte“-Versicherung.
Was polnische (Schengen-)Beamte überprüfen können
Bei der Einreise nach Polen können die Beamten überprüfen:
Gültiger Reisepass.
Nachweis des Zwecks und der Bedingungen des Aufenthalts (Buchung, Einladung, Kontakt zum Gastgeber/Hotel).
Ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt.
Visum – falls für Ihre Route/Ihren Zweck erforderlich.
Krankenversicherung, die im Schengen-Raum gültig ist.
Was Sie nach Polen mitbringen dürfen/nicht dürfen (persönlicher Gebrauch)
Produkte tierischen Ursprungs: Im Allgemeinen sind Fleisch und Milchprodukte aus Nicht-EU-Ländern verboten. Es gibt einige Ausnahmen (begrenzte Mengen an Fisch, Honig, Eiern) – überprüfen Sie die offiziellen Tabellen.
Medikamente: Nur für den persönlichen Gebrauch, in angemessenen Mengen; Rezepte können erforderlich sein.
Alkohol/Tabak: Es gelten zollfreie Grenzen gemäß den Zollvorschriften.
Bargeld: Beträge ab 10.000 € (oder Äquivalent) müssen bei der Einreise in die EU deklariert werden.
Für einen konsolidierten Überblick siehe unseren Leitfaden:
Zollvorschriften für Reisende (Ukraine & EU).
Konsultieren Sie auch die polnische Zollbehörde und die Websites der Europäischen Kommission für genaue Schwellenwerte (Links unten unter „Offizielle Quellen“).
Spezifische Regeln für Männer im Alter von 18–60 Jahren während des Kriegsrechts
Gemäß dem Beschluss des Ministerkabinetts Nr. 57 (in der geänderten Fassung) ist die Ausreise für männliche ukrainische Staatsbürger im Alter von 18–60 Jahren eingeschränkt.
Nur diejenigen, die unter bestimmte Ausnahmen fallen, dürfen die Grenze überqueren. Führen Sie neben dem Reisepass auch Dokumente mit, die Ihr Recht zur Ausreise belegen.
Hauptausnahmekategorien sind:
Gesundheitsbezogen:
Personen mit Behinderungen (Gruppen I–III) mit entsprechenden Dokumenten.
Begleitpersonen/Betreuer einer Person mit Behinderung oder eines kranken Verwandten (mit Nachweis).
Vorübergehend oder dauerhaft wehrdienstuntauglich (Entscheidung der medizinischen Kommission).
Familiäre Gründe:
Eltern, die drei oder mehr Kinder unter 18 Jahren unterhalten.
Alleinerziehende Eltern eines Kindes/von Kindern unter 18 Jahren.
Eltern/Erziehungsberechtigte eines Kindes mit Behinderung.
Männer, deren nahe Verwandte während der ATO/JFO oder bei der Abwehr von Aggressionen gestorben sind oder vermisst werden.
Andere Gründe:
Militärangehörige auf Behandlungs-/Rehabilitations-/Studienreisen ins Ausland (mit Befehl).
Mitarbeiter, die von kritischen Infrastrukturunternehmen reserviert sind (nur offizielle Dienstreisen; Befehl + Bestätigung des Unternehmensstatus).
Studenten, die im Ausland studieren (mit Dokumenten der Einrichtung).
Wichtig: Männer im wehrpflichtigen Alter müssen ein militärisches Registrierungsdokument (Papier- oder E-Form) vorlegen.
Grenzbeamte können die Ausreise verweigern, wenn Dokumente fehlen oder widersprüchlich sind.
Reisen mit Kindern
Unter 16 Jahren:
Mit einem Elternteil: Geburtsurkunde des Kindes und Reisepass des Kindes. Während des Kriegsrechts ist eine notariell beglaubigte Zustimmung des anderen Elternteils in der Regel nicht erforderlich, kann aber helfen, Fragen zu vermeiden.
Mit nahen Verwandten (Großeltern, volljähriger Geschwister, Stiefelternteil): Geburtsurkunde + Dokumente, die die Verwandtschaft belegen.
Mit anderen Personen: notariell beglaubigte Erklärung eines Elternteils, die von der Vormundschaftsbehörde bestätigt wurde.
16 Jahre und älter:
Personen ab 16 Jahren können mit ihrem eigenen Reisepass selbstständig reisen.
Reisen mit Haustieren
Die Anforderungen hängen vom Zielland ab. In den meisten Fällen benötigen Sie:
Der Mechanismus des vorübergehenden Schutzes für Ukrainer wurde mindestens bis zum 4. März 2026 verlängert.
Die Bedingungen können sich ändern – überprüfen Sie immer die neuesten Entscheidungen des Rates der EU und die Regeln des Ziellandes.
ℹ️ Schichtwechsel & Stoßzeiten
Um 08:00 und 20:00 (Schichtwechsel) können lokale Verzögerungen bei der Abfertigung auftreten.
Überprüfen Sie vor der Reise die Live-Warteschlangen und lesen Sie die FAQ.
Einreiseverweigerung: häufige Gründe
Unvollständige Dokumente oder Dateninkonsistenzen.
Zweifel am Zweck/den Bedingungen des Aufenthalts (keine Buchung, Einladung, Reiseplan).