Zollvorschriften für Reisende: Ukraine und die EU im Jahr 2025
Zollvorschriften der Ukraine für Einzelreisende
Bargeld und Währung
Einreise in die Ukraine:
Bis zu 10.000 € (oder Äquivalent) – keine Anmeldung erforderlich [1][2]
Über 10.000 € – schriftliche Zollanmeldung erforderlich[2]
Ausreise aus der Ukraine:
Bis zu 10.000 € – keine Anmeldung
Über 10.000 € – schriftliche Anmeldung erforderlich [2]
Persönliche Gegenstände und Geschenke
Waren für den persönlichen Gebrauch: Die Grenzwerte werden durch das Zollgesetz der Ukraine festgelegt und vom Staatlichen Zolldienst präzisiert. Typischerweise erlaubt: Kleidung/Schuhe für den Eigenbedarf, grundlegende Elektronik (z. B. 1 Laptop, 1 Telefon), Geschenke innerhalb der Wertgrenzen. Überprüfen Sie immer die aktuellen Grenzwerte vor der Reise [1][2].
Alkohol und Tabak
Für Alkohol und Tabak gelten bei der Ein- und Ausreise gesetzliche Grenzwerte. Überprüfen Sie die aktuellen Mengen auf offiziellen Ressourcen [1][2].
Lebensmittel
Industriell hergestellte Lebensmittel für den persönlichen Verbrauch sind innerhalb der Wertgrenzen erlaubt. Beschränkungen gelten für frisches Fleisch/Milchprodukte aus Drittländern und Pflanzen ohne Pflanzengesundheitszeugnisse – siehe die Leitlinien des Staatlichen Zolldienstes [1].
Pakete und Online-Einkäufe (Post/Express)
De-minimis-Regelung für internationale Post-/Express-Sendungen – bis zu 150 € (vorbehaltlich gesetzlicher Bedingungen) [2]
Über diesem Schwellenwert fallen Steuern/Zölle gemäß dem Zollgesetz an [2]
EU-Zollvorschriften für Reisende aus der Ukraine
Bargeldkontrollen
Bei der Einreise in die EU müssen Beträge von 10.000 € oder mehr angemeldet werden (Bargeld, Reiseschecks, übertragbare Wertpapiere) [3].
Persönliche Gegenstände
Die EU erlaubt die zollfreie Einfuhr von persönlichen Gegenständen für den Eigenbedarf; Wertgrenzen für Geschenke/Waren werden auf EU-Ebene festgelegt und können von den Mitgliedstaaten detailliert werden. Überprüfen Sie das Portal der Europäischen Kommission für aktuelle Regeln [3][4].
Alkohol und Tabak (Einreise aus Drittländern)
Es gelten die üblichen EU-Freimengen für Spirituosen/Wein/Bier und Tabakwaren. Konsultieren Sie die offiziellen Grenzwerte vor der Reise [3][4].
Online-Shopping und Pakete in die EU
Seit 2021 hat die EU die Mehrwertsteuerbefreiung für geringwertige Importe abgeschafft: Die Mehrwertsteuer ist ab dem ersten Euro zum Satz des Bestimmungslandes fällig. Siehe IOSS- und E-Commerce-Regeln auf der Website der Kommission [4].
Praktische Tipps
Bei der Ausreise aus der Ukraine
Melden Sie Bargeld über 10.000 € an
Bewahren Sie Quittungen für Wertgegenstände (Schmuck, Elektronik) auf
Führen Sie Rezepte/Verpackungen für Medikamente mit
Beachten Sie die Alkohol-/Tabakgrenzwerte
Bei der Rückkehr in die Ukraine
Pakete bis 150 € – zollfrei (vorbehaltlich gesetzlicher Bedingungen)
Melden Sie Geschenke an, die die Grenzwerte überschreiten
Bewahren Sie Dokumente/Quittungen für mögliche Kontrollen auf
Bei der Einreise in die EU
Melden Sie Bargeld von 10.000 € oder mehr an
Lebensmittel – nur industriell hergestellte Produkte; kein frisches Fleisch/Milchprodukte
Alkohol/Tabak – innerhalb der EU-Freimengen
Online-Einkäufe – erwarten Sie Mehrwertsteuer ab dem ersten Euro
Zusätzliche Informationen
Wenn Sie Kontaktinformationen für ukrainische Zollämter benötigen, sehen Sie sich unser vollständiges Verzeichnis an: