Häufig gestellte Fragen

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Ukrainische Staatsbürger ohne biometrischen Pass müssen ein Schengen-Visum auch für kurzfristige Reisen in die EU beantragen. Ein solches Visum erlaubt Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.

Optionen:
• Schengen-Visum beim Konsulat des Ziellandes beantragen
• Biometrischen Pass in der Ukraine oder im Ausland erhalten

In der Praxis:
• Einige Länder (Polen, Rumänien) können die Einreise mit einem Personalausweis erlauben
• Bei der Einreise in das erste Schengen-Land können sie ein kurzfristiges Visum für 15 Tage ausstellen
• Dies ist nicht garantiert - es ist besser, die richtigen Dokumente zu haben

Abhängig vom Land:

✅ OBLIGATORISCH für Moldawien:
• Mindestdeckung €30,000
• COVID-19-Einschluss
• Deckung von Risiken im Zielland

📄 Empfohlen für Polen:
• Beeinflusst die Berechtigung für vorübergehenden Schutz
• Verbessert die Chancen bei der Überquerung

💡 Verfügbare Policen:
• Mit militärischer Risikoabdeckung
• In gedrucktem oder elektronischem Format
• Von ukrainischen und internationalen Versicherern

Überprüfen Sie die Anforderungen des spezifischen Ziellandes vor der Abreise.

✅ Ja, Sie können unbegrenzt oft in die Ukraine zurückkehren.

📋 Was Sie benötigen:
• Gültiger Reisepass oder anderes Ausweisdokument
• Ukrainische Staatsbürgerschaft

💼 VORÜBERGEHENDER SCHUTZSTATUS:
• Der Status in EU-Ländern (z. B. PESEL UKR in Polen) schränkt Ihr Rückkehrrecht NICHT ein
• Sie können unbegrenzt oft hin und her reisen
• Der Status bleibt bei Rückkehr erhalten (prüfen Sie die Bedingungen des jeweiligen Landes)

⚠️ WICHTIG:
• Männer 23-60 Jahre: Überprüfen Sie die Ausreiseregeln vor der Rückkehr in die Ukraine
• Bei langfristigem Auslandsaufenthalt: Klären Sie den Status der Militärregistrierung

💡 Für die erneute Ausreise aus der Ukraine benötigen Sie dieselben Dokumente wie beim ersten Grenzübertritt.

Ja. Ukrainische Staatsbürger mit einem biometrischen Pass können sich bis zu 90 Tage innerhalb eines beliebigen 180-Tage-Zeitraums in Schengen-Ländern ohne Visum aufhalten. Dies gilt für:

✓ Touristische Reisen
✓ Familienbesuche
✓ Kurzfristige Geschäftsreisen
✓ Teilnahme an kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen

❌ Visumfreies Reisen gewährt NICHT das Recht auf Arbeit in der EU

Wichtig: Das EES-System (ab Oktober 2025) wird Ihre 90 Tage automatisch verfolgen.
Nützliche Informationen für den Grenzübertritt