Häufig gestellte Fragen

2 Fragen gefunden

📋 ERFORDERLICHE DOKUMENTE:

✅ Geburtsurkunde des Kindes (Original)
✅ Reisepass des Kindes (falls vorhanden)
✅ Notariell beglaubigte Zustimmung des anderen Elternteils (wenn Kind mit einem Elternteil reist)
✅ Ausweisdokumente der begleitenden Erwachsenen

🆕 SONDERREGELUNGEN FÜR POLEN (ab 24.02.2022):
• Vorübergehende Befreiung von der notariellen Zustimmungspflicht des anderen Elternteils
• Gilt für Ukrainer, die aufgrund des Krieges ausreisen

👶 MINDERJÄHRIGE OHNE ELTERN:
• Notariell beglaubigte Vollmacht von beiden Eltern
• Kontaktdaten der Eltern
• Dokumente des Vormunds/der Begleitperson
• Grenzschutz im Voraus benachrichtigen

💡 EMPFEHLUNGEN:
• Erstellen Sie notariell beglaubigte Übersetzungen der Dokumente
• Nehmen Sie zusätzliche Kopien aller Dokumente mit
• Haben Sie die Kontaktdaten der Eltern bei sich

🆕 UPDATE AUGUST 2025:

Männer im Alter von 18-22 Jahren können jetzt die Grenze ohne Einschränkungen frei überqueren.

Männer im Alter von 23-60 Jahren können während des Kriegsrechts in der Regel NICHT aus der Ukraine ausreisen, außer für bestimmte Kategorien:

✓ Behinderte der Gruppen I-II
✓ Väter von drei oder mehr Kindern unter 18
✓ Betreuer von Personen mit Behinderung der Gruppe I
✓ Alleinerziehende/Ernährer
✓ Universitätsdozenten (Geschäftsreisen)
✓ Andere Kategorien gemäß Gesetzgebung

Überprüfen Sie die aktuellen Regeln auf der Website des Staatlichen Grenzschutzes: dpsu.gov.ua
Nützliche Informationen für den Grenzübertritt